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   BGH, 05.09.1996 - 4 StR 411/96   

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https://dejure.org/1996,5888
BGH, 05.09.1996 - 4 StR 411/96 (https://dejure.org/1996,5888)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1996 - 4 StR 411/96 (https://dejure.org/1996,5888)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1996 - 4 StR 411/96 (https://dejure.org/1996,5888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten - Härteausgleich bei einer Strafe die bereits vollstreckt ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 380
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 05.09.1996 - 4 StR 411/96
    Kann aber eine Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB herangezogen werden, so ist nach ständiger Rechtsprechung die darin liegende Härte im Rahmen der Strafzumessung auszugleichen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme

    Dem entspricht der Senat (§ 354 Abs. 1 StPO analog; vgl. BGHR StPO § 354 I Strafausspruch 9).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
    Der Senat kann hier den unterbliebenen Härteausgleich ausnahmsweise selbst vornehmen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 9; BGH Beschluss vom 19. Juni 1997 - 4 StR 232/97 -).
  • BGH, 19.06.1997 - 4 StR 232/97

    Nichtvornahme eines Härteausgleichs im Hinblick auf die Verurteilung des

    Dies rechtfertigt es, die Strafdauer der früheren Verurteilung von der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe in Abzug zu bringen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 9).
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