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BGH, 05.09.1996 - 4 StR 411/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten - Härteausgleich bei einer Strafe die bereits vollstreckt ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 397a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 380
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88
Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs - …
Auszug aus BGH, 05.09.1996 - 4 StR 411/96
Kann aber eine Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB herangezogen werden, so ist nach ständiger Rechtsprechung die darin liegende Härte im Rahmen der Strafzumessung auszugleichen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 m.w.N.).
- BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97
Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme …
Dem entspricht der Senat (§ 354 Abs. 1 StPO analog; vgl. BGHR StPO § 354 I Strafausspruch 9). - OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07 Der Senat kann hier den unterbliebenen Härteausgleich ausnahmsweise selbst vornehmen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 9; BGH Beschluss vom 19. Juni 1997 - 4 StR 232/97 -).
- BGH, 19.06.1997 - 4 StR 232/97
Nichtvornahme eines Härteausgleichs im Hinblick auf die Verurteilung des …
Dies rechtfertigt es, die Strafdauer der früheren Verurteilung von der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe in Abzug zu bringen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 9).